Stellungnahme zur Novellierung des Filmfördergesetzes (FFG)

Der Verband der Deutschen Filmkritik informiert unter der Überschrift „Rettet die Filmkultur“ über eine Initiative von neuen Vereinigungen und Verbänden (darunter auch der Bundesverband Regie ) anlässlich der anstehenden Novellierung des Filmfördergesetzes (FFG). Das Positionspapier zum Nachlesen:

Der Verband der Deutschen Filmkritik informiert unter der Überschrift „Rettet die Filmkultur“ über eine Initiative von neuen Vereinigungen und Verbänden (darunter auch der Bundesverband Regie ) anlässlich der anstehenden Novellierung des Filmfördergesetzes (FFG). Das Positionspapier zum Nachlesen:

„Die anstehende Novellierung des Filmfördergesetzes (FFG) hat eine filmpolitische Debatte in Gang gesetzt, die sich in mancherlei Hinsicht von den vorhergehenden unterscheidet. Viele Faktoren lassen die Forderungen nach grundlegenden Reformen immer lauter vernehmbar werden: Die rückläufigen Besucher*innenzahlen in den Kinos, die nach wie vor schwache Präsenz deutscher Filme auf internationalen Festivals und die festgefahrenen Strukturen, die sich in mangelndem künstlerischen Wagemut und geringer Diversität ausdrücken. Die Frankfurter Positionen zur Zukunft des deutschen Films, die Gründung des Hauptverbands Cinephilie und des Verbands der immer wichtiger werdenden Filmfestivals als neue Initiativen sind einige sichtbare Zeichen eines starken gemeinsamen Wunsches zur Erneuerung.
 
Um ihren Forderungen besonderen Nachdruck zu verleihen, haben sich diese neuen Initiativen mit einigen bestehenden Verbänden zusammengetan und ein gemeinsames Papier verfasst, das wir Ihnen hiermit vorlegen. Die politischen Positionen betreffen das FFG und gehen bewusst noch darüber hinaus. Denn wir fordern alle politischen Entscheidungsträger*innen in Bund, Ländern und den Kommunen auf, jetzt zusammen zu handeln.
Eine kulturell gestaltende Filmpolitik darf sich nicht in Paragrafendebatten erschöpfen, die alle fünf Jahre ritualisiert stattfinden. Auf dem Spiel steht heute die Zukunft des Kinos als flächendeckend verbreitete Kunstform, als eine besondere Art, auf die Welt zu schauen und als Praxis gemeinschaftlichen Kunsterlebens.
 
Um den „konsensorientierten deutschen Gremienfilm” (Edgar Reitz) zugunsten künstlerisch starker und dadurch auch wirtschaftlich ertragreicher neuer Filme aller Längen und Formate zu überwinden, bedarf es eines größeren Engagements einzelner Förder-Institutionen für die jeweiligen Filme, klarer Regeln für Diversität und einer sozialverträglichen Entlohnung der Filmschaffenden in allen Bereichen – nichts anderes als einer Adaption an die gewandelte gesellschaftliche Realität dieses Landes.
 
Viele von uns haben ihre Sicht in eigenen Stellungnahmen formuliert.
Gemeinsam fordern wir als wichtigste Maßnahmen für die Kultur des Kinos – im FFG und darüber hinaus:

1. Grundprinzipien der Filmförderung: Chancengleichheit, Diversität und Nachhaltigkeit
Wesentliche Stärkung der künstlerischen Kriterien bei der Förderung
Vereinheitlichung von Regional- und Bundesförderrichtlinien
Überarbeitung der Entscheidungsverfahren und -kriterien sowie der Gremienbesetzung und -rotation im Sinne einer transparenten, diversen, gendergerechten, künstlerischen und dadurch nachhaltigen Filmförderung
Anerkennung höherer Budgets für nach künstlerischen Kriterien geförderte Filme
keine Kürzung beantragter Summen, wenn kein Kalkulationsfehler vorliegt
Gleiche Bewertung von Festival- und Zuschauer*innenpunkten bei der Berechnung der Schwellenwerte unter Einbeziehung weiterer Festivals und Abspielorte sowie Absenkung der Eingangsschwelle
konsequente kulturelle Förderung des Filmnachwuchses, insbesondere durch separaten Förderetat für Nachwuchsfilme auf Bundesebene
Filmbildung unter ästhetischen und filmhistorischen Gesichtspunkten neu denken und fördern

2. Stärkung der Handlungsfreiheit von Filmschaffenden, Produzent*innen, Verleiher*innen, Kinobetreiber*innen und Festivalmacher*innen mit Fokus auf künstlerischen Film
Erarbeitung klarer und umfassender Standards für sozialverträgliche Arbeitsbedingungen in der Filmwirtschaft und deren Verankerung im FFG
Abschaffung der Deckelung der Regiegagen bei Mehrfachbetätigung, um die umfangreiche künstlerische Arbeit gerade bei kleinen Projekten angemessen zu honorieren
Entwicklungsförderung von Filmen deutlich stärken
Eigenanteil bei der Produktionsförderung abschaffen
HUs in der Produktionsförderung auf internationale Standards von mindestens 10% anheben
Abschaffung der Beteiligung eines Fernsehsenders als De-facto-Voraussetzung für die Beantragung von Filmförderung und dadurch Stärkung einer von Senderbeteiligungen unabhängigen Filmförderung; gleichzeitig Einführung einer Ankaufsverpflichtung für Sender
Erlösbeteiligung der Produzent*innen spätestens zeitgleich zur Rückzahlung der Verleihförderung
Festschreibung kultureller Kriterien wie z.B. Festivalerfolgen für die Vergabe von Verleih- und Vertriebsförderung
Senkung des Eigenanteils und Einführung einer Obergrenze von Verleih- und Vertriebsförderung, um Chancengleichheit in der Auswertung zu erzielen
Anerkennung von Personalkosten und HUs von Verleiher*innen und Vertrieben
Verleih- und Vertriebsförderung bis zu 50.000 Euro als Zuschüsse gewähren
Zugang zur Verleihförderung auch für in der Produktion nicht geförderte Projekte
Aufhebung der Verleihverpflichtung beim DFFF unter Ausschluss reiner TV-Produktionen“