Nachtrag 26.05.2020:
Steter Tropfen höhlt den Stein…
Also, nun stehen sich bereits beantragte Soforthilfe (für Betriebskosten) und Künstlerhilfe (für Lebenhaltungskosten) nicht mehr im Weg. Das Ministerium hat heute, 26.05.2020 die Kriterien erneut an die Lebensrealität angepasst. Bis zur Gesamt-Höchstgrenze von 3000 Euro kann Künstlerhilfe auch beantragt werden, wenn Soforthilfe bereits beantragt oder geflossen war. Siehe Meldung.
Nachtrag 18.05.2020:
Da es zahlreiche Irritationen gab, weil es im Antrag heißt, dass bis dahin keine Soforthilfe beantragt worden sein darf (die ja meist abgelehnt wurde, weil keine/kaum Betriebskosten nachzuweisen sind, das ist ja der Grund für das Programm):
„Eine Antragstellung ist auch möglich, wenn der Antragsteller für die bereits beantragte Grundsicherung oder die bereits beantragte(n) Finanzhilfe(n) einen Ablehnungsbescheid erhalten hat oder sich ein parallel laufender Antrag auf andere Weise, z. B. durch Rücknahme, erledigt hat.“
Aus den FAQs zur Künstlerhilfe. Also, ein abgelehnter Soforthilfe-Antrag verhindert nicht den Antrag auf Künstlerhilfe!
Nachtrag 14. Mai, 10:50 Uhr: Die lange Phase der Softwarevorbereitung etc. wurde offenbar auch genutzt, um die Zugangsberechtigung zur „Soforthilfe“ für Künstler nun doch auch auszuweiten auf Nicht-Mitglieder der KSK. Der Bayerische Kunstminister Bernd Sibler nannte vor wenigen Minuten in einer Pressekonferenz weitere Nachweise für die Einstufung als Künstler für das „Modell KSK Plus“: beispielsweise eine Ausbildung an Instituten wie der Everding-Akademie oder Einkommensnachweise. Bis zu 1000 Euro für drei Monate sollen auch ohne Nachweis von Betriebskosten gezahlt werden, abhängig aber auch von der Höhe der Einnahme-Ausfälle.
Ab der kommenden Woche sollen die Hilfen beantragbar sein.
Für die schrittweise Öffnung von Spielstätten (Theater, Kinos etc.) nach Pfingsten könne als Modell die Abstands-Regelung in Kirchen dienen. In einer Kultusminister-Konferenz sollen anstelle eines Flickenteppichs (gerade bei Kinostarts) bundeweite Regelungen vereinbart werden.
Ursprüngliche Meldung:
Alle Interventionen und Informationsversuche von Redaktion und Verbänden etc. haben nichts genützt: Zur Gewährung der Mittel aus dem bayerischen Künstlerhilfsprogramm bleibt das Kriterium KSK-Mitgliedschaft erhalten. Damit sind die meisten SchauspielerInnen auch hier „raus“. (Foto: Adobe Stock)

Nachtrag 26.05.2020, Informationen des Ministeriums: