Ist der Mensch am Mikorofon ein Synchronsprecher oder ein Synchronschauspieler? Die vermeintlich akademische Frage ist für den IVS, den Interessenverband der Synchronschauspieler aber von großer Relevanz. Verhandelt wird derzeit vor den Gerichten die Musterklage des Sprechers Markus Off, der Jack Sparrow (Johnny Depp) in den ersten drei Teilen von Fluch der Karibik die deutsche Stimme und somit die Interpretation verlieh … und der IVS zahlt die erheblichen Gerichtskosten von bislang rund 20.000 Euro. Letztlich geht es um die Frage, ob beim Synchronisieren eine Urheberschaft entsteht. Knackpunkt des Prozesses ist ein Teil der Urheberrechtsreform von 2002, die einem Urheber eine Nachforderung zugesteht, wenn zwischen der vergüteten Leistung und dem Ertrag des Werkes ein „auffälliges Missverhältnis“ besteht. Rund 18.000 Euro erbrachten Gagen des Disney-Konzerns steht eine Nachforderung der Synchronschauspielsprechers Markus Off von 180.000 Euro gegenüber.
In der Verlagsbranche gab es bereits einen erfolgreichen Übersetzer-Prozess, der sich auf diese Urheberschaft bezieht. Was der IVS mit seinen 300 Mitgliedern finanziert kann aber weitaus größere Auswirkungen für die gesamte Film- und Fernsehbranche haben: Wie oft steht der vereinbarten Schauspieler-Gage und der werkprägenden Kraft eines Schauspierls im On (statt im Off, um diesem Kalauer nicht auszulassen) für eine Produktion ein unverhältnismäßig größerer Auswertungserfolg gegenüber?
IVS führt Musterprozess zu Synchron-Tätigkeit
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