Gute Finanznachrichten, ernsthaft? Für SchauspielerInnen?

Es klingt positiv, tusch! Angeblich eine Berücksichtigung von kurz befristet Beschäftigten bei den „Sofort“hilfen. Also nach knapp einem Jahr Pandemie erstmals eine Anerkennung der Lebensrealität von SchauspielerInnen?
Der Vorhang zu und viele Fragen offen… (Foto: Adobe Stock/ corradobarattaphotos )

In einer Mitteilung der Bundesregierung mit Zitaten von Kulturstaatsministerin Monika Grütters heißt es:

„Mit den Überbrückungshilfen III unterstützt die Bundesregierung Unternehmen und Soloselbständige, die durch die Folgen der Corona-Pandemie in Not geraten sind. Überbrückungshilfe III kann rückwirkend für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden.

Erstmalig sollen nun auch gezielt kurz befristet beschäftigte Kulturschaffende, die oft nur auf für die Dauer eines Projekts eingestellt werden, über die Überbrückungshilfe III finanziell unterstützt werden.“

Im Weiteren ist dann wieder von verbesserten Regelungen für Soloselbständige die Rede (was Schauspieler nun einmal selten sein dürfen).

Weitere Einzelheiten werden, so heißt es beim Ministerium (Link) derzeit noch erarbeitet.

 

Man sollte sich also über angekündigte Hilfen nicht zu früh freuen. Aber die Erfahrung haben ja nicht nur Kulturschaffende längst gemacht.