Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen in der KSK

Es ist eine Crux – aus selbständiger künstlerischer Tätigkeit ist derzeit von darstellenden Künstlern kaum ein Lebensunterhalt zu finanzieren. Aber selbständig hinzuverdienen „darf“ man als KSK-versicherter Künstler nur bis zu 450 Euro im Monat – sonst droht der Verlust der günstigen Krankenversicherung. Der Deutsche Kulturrat scheint nun Erfolg zu haben mit einer Forderung nach einem höhereren Freibetrag. (Foto Adobe Stock)

Es ist eine Crux – aus selbständiger künstlerischer Tätigkeit ist derzeit von darstellenden Künstlern kaum ein Lebensunterhalt zu finanzieren. Aber selbständig hinzuverdienen „darf“ man als KSK-versicherter Künstler nur bis zu 450 Euro im Monat – sonst droht der Verlust der günstigen Krankenversicherung. Der Deutsche Kulturrat scheint nun Erfolg zu haben mit einer Forderung nach einem höhereren Freibetrag. (Foto Adobe Stock)

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